Steuerberatung für
Arbeitnehmer und Rentner

Für wen?

Arbeit­neh­mer, Rent­ner, Spa­rer mit Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen, Neben­be­ruf­lich Täti­ge (z.B. Influencer)

Arbeit­neh­mer, Rent­ner und Spa­rer wer­den in steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten typi­scher­wei­se von Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­nen betreut. Sie sind dort (auch) an der rich­ti­gen Adres­se, denn die Bera­tung ist häu­fig genau­so gut und ins­be­son­de­re in ein­fa­chen Fäl­len durch­aus preis­wer­ter. Daher ver­mitt­le ich Sie bei Bedarf auch regel­mä­ßig an die umlie­gen­den Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne weiter.

Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne dür­fen aber in eini­gen Fäl­len nicht tätig wer­den (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG), wie z.B.

  • bei (zu) hohen Ein­nah­men aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung, Kapi­tal­ver­mö­gen oder pri­va­ten Veräußerungsgeschäften
  • bei Ein­künf­ten aus Gewer­be­be­trieb oder
  • bei einer Umsatzsteuerpflicht.

Es gibt daher gute Grün­de, sich als Arbeit­neh­mer, Rent­ner oder Spa­rer den­noch von mir bera­ten zu las­sen, wie z. B.:

  • Sie haben eine Schen­kung erhal­ten oder geerbt und müs­sen eine Steu­er­erklä­rung abgeben
  • Sie haben eine (neben-)berufliche Tätig­keit, mit der Sie selb­stän­di­ge Ein­künf­te oder Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb erzie­len und ggf. umsatz­steu­er­pflich­tig sind (z. B. Influ­en­cer, Frei­be­ruf­ler, Ebay-Verkäufer)
  • Sie betrei­ben eine Photovoltaikanlage
  • Sie ver­mie­ten ein Gewer­be­ob­jekt und möch­ten Ihre Vor­steu­ern gel­tend machen
  • Kom­ple­xe Fäl­le mit beson­de­rem Bera­tungs- sowie Steu­er­op­ti­mie­rungs­be­darf (z. B. Schei­dun­gen, Abfindungen)
  • Sie haben umfang­rei­che Ein­nah­men aus Kapi­tal­ver­mö­gen (z. B. Akti­en, Kryp­to-Wäh­run­gen, Bit­coins, ETF-Fonds)

Typische Leistungsbausteine

  • Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung
  • Bei Bedarf: Alle ande­ren not­wen­di­gen Erklärungen
  • Rechts­be­helfs­ver­fah­ren (z. B. Einsprüche)
  • Steu­er­li­che Anträge
  • (Erst-)Beratungsgespräche