Die Grundsteuerreform 2022
Ich unterstütze Sie.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14) entschieden, dass die bisherige Ermittlung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat infolgedessen das der Grundsteuer zu Grunde liegende Bewertungsverfahren umfassend reformiert. Hieraus resultierte für alle Grundstücksbesitzer in Deutschland die Verpflichtung, bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung auf elektronischem Wege beim Finanzamt abzugeben. Grundstückseigentümer, die diese Frist versäumt haben, werden in Berlin im März und April 2023 sowie in Brandenburg im Juni 2023 vom Finanzamt an die Abgabe erinnert.
Gern unterstütze ich Sie bei dieser Aufgabe und erstelle für Sie diese sog. Feststellungserklärung.
Ihre Vorteile, wenn Sie mich beauftragen
Wenn Sie mich mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beauftragen, haben Sie folgende Vorteile:
- Sie müssen sich nicht beim Elster-Portal registrieren und um (fast) nichts kümmern
- Erstellung Ihrer Steuererklärung durch einen Steuerberater
- Vermeidung von Steuerfallen, damit Sie nicht zu viel Grundsteuer zahlen
- Unterstützung bei der Einordnung der Gebäudeart
- Klärung, welche Informationen und Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden
- Unterstützung bei der Ermittlung der Wohnfläche, Nutzfläche oder Bruttogrundfläche
- Einfacher Vorerfassungsbogen (ausfüllbares PDF, auch ausdruckbar)
- Beantwortung Ihrer offenen Fragen
- Plausibilitätsprüfung anhand Ihrer Verträge, Angaben und Unterlagen
- Einfache und ortsunabhängige Kommunikation über E‑Mail, Telefon und / oder Skype
- Erläuternde Zusammenfassung nach der Erstellung
- Ermittlung der voraussichtlichen Grundsteuerbelastung
- Prüfung der Steuerbescheide, so dass Fehler der Finanzverwaltung erkannt werden

Stefan Lauterbach
Steuerberater
Welche Steuerberatungsgebühren werden entstehen?
Mein Honorar ist transparent und einfach.
Unbebaute Grundstücke
(Bauland, Bauerwartungsland)
250 €
(inkl. Umsatzsteuer, einmalig je Grundstückseinheit)
Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie Eigentumswohnungen
475 €
(inkl. Umsatzsteuer, einmalig je Grundstückseinheit)
Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte, sonstige sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
650 €
(inkl. Umsatzsteuer, einmalig je Grundstückseinheit)
Falls der Grundsteuerwert höher als 1.000.000 € ist, erhöht sich das Honorar pauschal um 25 %; ab einem Grundsteuerwert von 3.000.000 € erhöht sich das Honorar pauschal um 50 %.
Die Prüfung der Steuerbescheide wird gesondert abgerechnet; pro Bescheid beträgt das Honorar 45 € (inkl. Umsatzsteuer).
Sollten Sie mehr als 3 Grundstücke haben, erstelle ich Ihnen gern ein separates Angebot.
Ich möchte die Steuererklärung gern selbst erstellen, habe aber steuerliche Fragen
Selbstverständlich können Sie die Steuererklärung auch selbst erstellen und elektronisch beim Finanzamt einreichen. Hierzu können Sie das kostenlose Portal der Finanzverwaltung (www.elster.de) oder einen der verschiedenen Softwareanbieter nutzen. Falls Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, unterstütze ich Sie auch gern. Nehmen Sie einfach unten Kontakt mit mir auf, dann können wir ein Online-Beratungsgespräch führen. Das Honorar bemisst sich in diesem Fall nach der aufgewendeten Zeit für die Beratung (mindestens eine Stunde, der Stundensatz beträgt 140 € zzgl. Umsatzsteuer).

Ich möchte Sie gern beauftragen, was ist zu tun?
Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus. Ich melde mich anschließend telefonisch bei Ihnen.