Steuerberatung für
Arbeitnehmer und Rentner
Arbeitnehmer, Rentner und Sparer werden in steuerlichen Angelegenheiten typischerweise von Lohnsteuerhilfevereinen betreut. Sie sind dort (auch) an der richtigen Adresse, denn die Beratung ist häufig genauso gut und insbesondere in einfachen Fällen durchaus preiswerter. Daher vermittle ich Sie bei Bedarf auch regelmäßig an die umliegenden Lohnsteuerhilfevereine weiter.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen aber in einigen Fällen nicht tätig werden (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG), wie z.B.
- bei (zu) hohen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften
- bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder
- bei einer Umsatzsteuerpflicht.
Es gibt daher gute Gründe, sich als Arbeitnehmer, Rentner oder Sparer dennoch von mir beraten zu lassen, wie z. B.:
- Sie haben eine Schenkung erhalten oder geerbt und müssen eine Steuererklärung abgeben
- Sie haben eine (neben-)berufliche Tätigkeit, mit der Sie selbständige Einkünfte oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und ggf. umsatzsteuerpflichtig sind (z. B. Influencer, Freiberufler, Ebay-Verkäufer)
- Sie betreiben eine Photovoltaikanlage
- Sie vermieten ein Gewerbeobjekt und möchten Ihre Vorsteuern geltend machen
- Komplexe Fälle mit besonderem Beratungs- sowie Steueroptimierungsbedarf (z. B. Scheidungen, Abfindungen)
- Sie haben umfangreiche Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Aktien, Krypto-Währungen, Bitcoins, ETF-Fonds)